Internationales Vertragsrecht
Verträgen mit Auslandsbezug kommt im globalisierten Wirtschaftsleben eine große Bedeutung zu. Die Gestaltung internationaler Verträge gehört dabei zur Basis eines erfolgreichen Export- oder Importgeschäfts. Dabei ergeben sich gegenüber den inländischen Vertriebs- und Handelsverträgen fast immer Erschwernisse. Bei einem Auslandsgeschäft haben die Vertragspartner in verschiedenen Ländern ihren Sitz, sie gehören unterschiedlichen Rechtsordnungen an, haben andere Mentalitäten, Geschäftssitten und Handelsbräuche, sie sprechen verschiedene Sprachen und unterliegen voneinander abweichenden wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen. Häufig hat man es mit Verträgen aus dem anglo-amerikanischen Rechtskreis zu tun oder mit dem weit verbreiteten, aber doch weithin unbekannten UN-Kaufrecht. Auch das Produkthaftungsrecht basiert auf anderen Prinzipien. Nicht zuletzt geht es auch um die Frage, wie sich eventuelle Ansprüche durchsetzen lassen.
Was die Zahlungsarten und die Zahlungsabsicherung betrifft, so haben der Verkäufer (Exporteur) und der Käufer (Importeur) bei der Festlegung der Zahlungsbedingungen oftmals entgegengesetzte Interessen. Während der Verkäufer die Zahlung so früh wie möglich erhalten möchte (Vorauszahlung), ist der Käufer hingegen daran interessiert, so spät wie möglich zu zahlen (möglichst nach Weiterverkauf). Neben den allgemein bekannten Möglichkeiten der Barzahlung, Zahlung per Scheck oder Überweisung, gibt es hier noch weitere gängige Zahlungsmodalitäten für den Außenhandel, nämlich unter anderem Vorauszahlung und Anzahlung, Bankgarantie, Zahlung durch Nachnahme, Zahlung gegen einfache Rechnung, Ware gegen Ware (Kompensationsgeschäfte), Dokumenten-Inkasso oder auch Dokumenten-Akkreditiv. Mit der richtigen Zahlungsbedingung können sich Exporteure gegen zahlreiche Risiken im Außenhandel absichern.
Im Zusammenhang mit der Gestaltung und dem Abschluss von internationalen Verträgen können größere Unternehmen häufig auf eine eigene Rechtsabteilung zurückgreifen. Der kleinere oder mittelständische Unternehmer ist aber nicht selten auf sich alleine gestellt und er muss im internationalen Vertragsrecht dennoch in der Lage sein, Auslandsgeschäfte sicher und erfolgreich abzuwickeln. Dabei muss er zum Beispiel wissen, dass er sich auf den in Deutschland so populären Eigentumsvorbehalt im Ausland ebenso wenig verlassen kann, wie auf seine eigenen allgemeinen Geschäfts- oder Lieferbedingungen (AGB), die im Ausland zumeist deutlich weniger üblich sind, als in Deutschland.
Sascha Makki berät seit über 15 Jahren Mandanten aus dem In- oder Ausland im Bereich des Internationalen Vertragsrechts. Die Verhandlungsführung und die Gestaltung von Verträgen in englischer Sprache sind im internationalen Vertragsrecht eine Selbstverständlichkeit.
Sascha Makki
Rechtsanwalt und
Executive Master of European and
International Business Law
s.makki@makki-wolf.de