Raymond Makki
Raymond Makki ist seit 1997 als Rechtsanwalt bei allen Landes- und Oberlandesgerichten zugelassen. Die Qualifikation als Fachanwalt für Steuerrecht hat er 2003 erlangt, in den Jahren 2002 bis 2009 war er als Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der Fachhochschule Wiesbaden tätig. Seit 2007 ist er gleichfalls Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, der weitere Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main im Januar 2012 verliehen.
Rechtsanwalt Raymond Makki bietet neben der Behandlung des allgemeinen Zivilrechts kompetente Rechtsberatung im gewerblichen wie auch im privaten Mietrecht, im Wohnungseigentumsrecht, im Werkvertragsrecht und im privaten Baurecht, im Architektenrecht sowie im Steuerrecht und dem Steuerstrafrecht.
Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt insbesondere in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung mietrechtlicher Ansprüche, der Gestaltung und Prüfung von privaten und gewerblichen Mietverträgen, der engagierten Vertretung von Wohnungseigentümern oder Eigentümergemeinschaften sowie dem Konfliktmanagement im Rahmen von Eigentümerversammlungen. Gleichfalls verfügt Rechtsanwalt Raymond Makki über eine langjährige Erfahrung in der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aus privaten Bau- und Werkverträgen. Im Bereich des Steuerrechts vertritt Rechtsanwalt Raymond Makki seine Mandanten in Zusammenarbeit mit überregional ansässigen Steuerberatern im außergerichtlichen Einspruchsverfahren, dem Steuerstrafverfahren sowie den Verfahren vor den Finanzgerichten.
Rechtsanwalt Raymond Makki ist langjähriges Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht e.V. Im Weiteren ist er als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates eines international agierenden Unternehmens tätig.