Internetrecht

Das Internetrecht (auch: Onlinerecht) befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internets einhergehen. Dabei stellt das Internetrecht kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern es ist die Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich des Internets. Teilweise wird es als Teilgebiet des Medienrechts gesehen, wenn dieser Begriff weiter ausgelegt wird. Nach anderen Begriffsbestimmungen ist im Medienrecht die inhaltliche Seite geregelt, im Telekommunikationsrecht die technische, und nach weit verbreiteter Auffassung ergeben dann beide Seiten gemeinsam das Internetrecht.
 
Doch auch weitere Rechtsgebiete können dem Internetrecht zugeordnet werden. Dazu gehört das allgemeine Zivilrecht (BGB), das Urheberrecht, das Wettbewerbsrecht, das Strafrecht, das Namens- und Markenrecht, das Datenschutzrecht, das internationale Privatrecht (IPR), das internationale Zivilverfahrensrecht (IZVR) und das Rundfunkrecht.
 
Auch das Domainrecht (auch: Domainnamensrecht) kann dem Internetrecht zugeordnet werden. Das Domainrecht befasst sich mit der Zuteilung von Domainnamen. Grundsätzlich gilt hier das Prioritätsprinzip: Wer sich als erster einen Domainnamen sichert, darf diesen auch nutzen und behalten. Eine Ausnahme bilden Fälle, bei denen der Name eine „weit überragende Bekanntheit“ genießt, wie „www.shell.de“. Eine weitere Ausnahme begründet das durch § 12 BGB geschützte Namensrecht. Dieses gibt dem jeweiligen Namensträger grundsätzlich das Recht vom unberechtigten Nutzer eines Namens diese Nutzung zu untersagen. Unzulässig können Domainnamen aber auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sein, zum Beispiel wegen Irreführung der Nutzer oder Kanalisierung von Kundenströmen
(§ 3 UWG) oder aufgrund eines missbräuchlichen Domaingrabbings (§ 1 UGW).

 
 
Im Rahmen der massenhaften Nutzung, die sich im Bereich des Internet entwickelt hat, sind auch die Rechtsprobleme in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Die zahllosen gesetzlichen Vorgaben, dazu eine immer wieder aktualisierte Rechtsprechung und die teilweise massenhaft initiierten Abmahnwellen machen es für Betreiber von Internetseiten nur schwer möglich, alle relevanten rechtlichen Vorgaben im Blick zu haben. Bekanntlich ist nicht nur international, sondern auch in Deutschland das Internet zu einer wichtigen Handelsplattform für den sogenannten I-Commerce geworden. Damit gehen aber sowohl für die Shop-Betreiber als auch für die Kunden rechtliche Probleme einher, die sich zumeist im Bereich des Datenschutzes, der sozialen Netzwerke, des Vertragsrechts einschließlich AGB, der wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, der Namens- und Markenstreitigkeiten oder auch der Gewährleistungsfragen und Garantien beim Online-Kauf bewegen.
 
Herr Rechtsanwalt Sascha Makki berät Sie gerne und vertritt Sie in allen sich zum Internetrecht ergebenden Internetangelegenheiten.

Sascha Makki
Rechtsanwalt
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